Mitarbeit im Vorstand
Im Herbst 2026 findet die Mitgliederversammlung des Naturfreundevereins Wacheberg e.V. statt. Dabei wird der Vorstand neu gewählt bzw. bestätigt.
Wer Interesse an einer Mitarbeit im Vorstand hat oder sich zur Wahl stellen lassen möchte, kann sich ab sofort bewerben. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung.
Voraussetzungen für eine Bewerbung:
- Da der Vorstand hohe Finanzbeträge verwaltet und für die Trinkwasserversorgung zuständig ist, wird laut Vorstandsbeschluss ein einfaches Führungszeugnis benötigt. Die Kosten hierfür trägt der Bewerber bzw. die Bewerberin.
- Eine kurze Auflistung des beruflichen Bildungswegs, mit Beschreibung der Eignung für den favorisierten Posten
Bewerbungen bitte bis spätestens 23.08.2026 an den Vorstand per
- E-Mail: vorstand@naturfreundeverein-wacheberg.de
- Postalisch: Einwurf in den Briefkasten am Vereinsraum
Mit freundlichen Grüßen,
Der Vorstand
Wasserverbrauch
Bitte achten Sie beim ab- und anstellen des Wassers in den Schächten auf eventuelle Undichtheit der Anlage und melden Sie diese beim Vorstand.
Arbeitseinsätze
Um Arbeitssätze besser zu organisieren bitten wir unsere Mitglieder einige Tage vor dem angesetzten Einsatz sich mit Herrn Hobohm telefonisch in Verbindung zu setzen um die Teilnahme anzuzeigen.
Tel.: 0173 361 4952
Entsorgung von Ästen und Rasenschnitt
Für das Entsorgen von Ästen ist ab sofort jedes Vereinsmitglied selbst verantwortlich
Grünschnitt können Sie kostengünstig bei der Niederschlesischen Entsorgungsgesellschaft (NEG) in Niesky entsorgen. Das Ablagern von Grünschnitt auf dem Parkplatz und im angrenzenden Wald ist nicht statthaft.
Einsatz von Kameras und Drohnen
Das Aufstellen von Kameras zur Überwachung des eigenen Grundstücks ist nur dann statthaft, wenn ausnahmslos nur das eigene Anwesen von dieser erfasst wird. Aufnahmen des Nachbargrundstücks oder des öffentlichen Verkehrsraumes sind grundsätzlich verboten. Ein Verstoß gegen das Verbot kann eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines Dritten darstellen und ist somit eine Straftat (Urteil BGH vom 16.03.2010, Az. VI ZR 176/09). Demzufolge ist der Einsatz von mit einer Kamera ausgestatteten Drohnen auf dem Erholungsstandort „Wacheberg“ gänzlich verboten, weil davon ausgegangen werden kann, dass neben dem eigenen Grundstück stets ein oder mehrere andere Flurstücke betroffen sind.
Verkehrsberuhigte Zone
Es ist wieder Ferienzeit und viele Kinder sind auf unserem Standort. Bitte fahren Sie innerhalb unseres Geländes und auf der Zufahrtsstraße Schrittgeschwindigkeit.
| Verbesserungsvorschläge bitte an info@naturfreundeverein-wacheberg.de |