Mitteilungen des Vorstand

Bäcker 2023

Der Bäcker kommt ab dem 6.Mai wieder regelmäßig auf den Wacheberg.

Ablesen der Zähler 2022/23

Auf Grund der drastischen Strompreiserhöhung zum 01.01.2023 lesen Sie bitte Ihre Zählerstände für das Jahr 2022 bis zum 31.12.2022, spätestens zum 01.01.2023 ab. Geben Sie bitte unbedingt den korrekten Zählerstand an, idealerweise fotografieren Sie ihn mit Datum. Wer einen höheren als den tatsächlichen Stand angibt erfüllt den Tatbestand des Betruges. Der Vorstand wird stichprobenartige Kontrollen der Zählerstände durch-führen, außer bei den Mitgliedern, die die Zählerstände per Foto mit Datum zusenden. Zählerstände, die nicht rechtzeitig abgegeben werden, werden geschätzt. Eine Verrechnung mit zukünftigen Ablesewerten zum Nachteil des Vereins wird es nicht geben. Wir bitten für diese restriktive Maßnahme zum Schutz des Vereins um Verständnis.

Wasserverbrauch
Bitte achten Sie beim ab- und anstellen des Wassers in den Schächten auf eventuelle Undichtheit der Anlage und melden Sie diese beim Vorstand.

Arbeitseinsätze
Um Arbeitssätze besser zu organisieren bitten wir unsere Mitglieder einige Tage vor dem angesetzten Einsatz sich mit Herrn Lucas telefonisch in Verbindung zu setzen um die Teilnahme anzuzeigen.

Tel.: 0173 24 512 19

Entsorgung von Ästen und Rasenschnitt
Für das Entsorgen von Ästen ist ab sofort jedes Vereinsmitglied selbst verantwortlich
Grünschnitt können Sie kostengünstig bei der Niederschlesischen Entsorgungsgesellschaft (NEG) in Niesky entsorgen. Das Ablagern von Grünschnitt auf dem Parkplatz und im angrenzenden Wald ist nicht statthaft.

Einsatz von Kameras und Drohnen
Das Aufstellen von Kameras zur Überwachung des eigenen Grundstücks ist nur dann statthaft, wenn ausnahmslos nur das eigene Anwesen von dieser erfasst wird. Aufnahmen des Nachbargrundstücks oder des öffentlichen Verkehrsraumes sind grundsätzlich verboten. Ein Verstoß gegen das Verbot kann eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines Dritten darstellen und ist somit eine Straftat (Urteil BGH vom 16.03.2010, Az. VI ZR 176/09). Demzufolge ist der Einsatz von mit einer Kamera ausgestatteten Drohnen auf dem Erholungsstandort „Wacheberg“ gänzlich verboten, weil davon ausgegangen werden kann, dass neben dem eigenen Grundstück stets ein oder mehrere andere Flurstücke betroffen sind.

Verkehrsberuhigte Zone
Es ist wieder Ferienzeit und viele Kinder sind auf unserem Standort. Bitte fahren Sie innerhalb unseres Geländes und auf der Zufahrtsstraße Schrittgeschwindigkeit.

Verbesserungsvorschläge bitte an
info@naturfreundeverein-wacheberg.de